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Hydraulischer Abgleich für Ihre Heizungsanlage

Steigert die Effizienz, senkt die Heizkosten

Wir bieten Ihnen mit dem hydraulischen Abgleich eine etablierte Methode, um beim Heizen viel Energie und Geld zu sparen.

Der hydraulische Abgleich ermöglicht eine schnelle, zuverlässige und nachhaltige Effizienzsteigerung Ihrer Heizungsanlage – ohne dass Sie diese austauschen müssen!

Beim hydraulischen Abgleich wird Ihre Heizung so eingestellt, dass sich die Wärme gleichmäßig in jedem einzelnen Raum verteilt. Dafür wird für jeden Heizkörper die exakte Wärmemenge berechnet, die notwendig ist, um den Raum auf die gewünschte Temperatur zu heizen. In die Berechnung fliesen verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel die Heizungsanlage selbst und die energetische Gebäudequalität ein.

Im Mittelpunkt des hydraulischen Abgleichs stehen die Berechnung der Heizwassermenge sowie der Pumpleistung. Auf Basis dieser Daten erfolgt die ideale Einstellung der Thermostatventile. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper so viel Wärme erhält, wie notwendig – aber auch nicht mehr.

Deshalb lohnt sich der hydraulische Abgleich

Bis zu 15 % Heizkostenersparnis – dauerhaft und ohne nennenswerte Umbauten

Kurze Amortisationszeit – die Investition rechnet sich meist in unter drei Jahren

Förderfähig bis zu 30 % – steuerlich und durch BAFA/KfW

Hohe Rendite auf die Investition für den hydraulischen Abgleich: 15 bis 25 % p. a.

Wichtiger Beitrag zum Klimaschutz: Reduktion der CO₂-Emissionen um bis zu 20 %

Gleichmäßige Wärmeverteilung in allen Wohnungen und Räumen – weniger Beschwerden von Mietern

In 6 Schritten zum hydraulischen Abgleich

Wir setzen den hydraulischen Abgleich strukturiert und normgerecht um – transparent, effizient und dokumentiert nach VdZ-Standard.

1. Bestandsaufnahme der vorhandenen Heizungsanlage

Zunächst verschaffen wir uns ein genaues Bild Ihrer bestehenden Heizungsanlage:

  • Erfassung aller relevanten Anlagendaten: Heizkessel, Pumpen, Verteiler, Regelung
  • Aufnahme der Heizkörper, Thermostatventile und Rohrleitungsführung in den Einheiten
  • Dokumentation eventueller baulicher Besonderheiten (z.  B. nachgerüstete Anbauten, unbeheizte Räume)

Ziel: Technische Ausgangsbasis schaffen – Grundlage für alle weiteren Berechnungen

2. Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

Im nächsten Schritt berechnen wir die individuelle Heizlast für jeden Raum:

  • Berücksichtigung von Gebäudetyp, Dämmstandard, Fensterflächen, Ausrichtung etc.
  • Normgerechte Berechnung auf Raumebene gemäß DIN EN 12831
  • Identifikation von Unter- oder Überversorgung einzelner Bereiche

Ziel: Jeder Raum soll genau so viel Wärme bekommen, wie er wirklich braucht – nicht mehr, nicht weniger

3. Ermittlung der Ventileinstellungen

Basierend auf der Heizlast wird die optimale Volumenstromverteilung für das gesamte System ermittelt:

  • Berechnung der Sollwerte für Thermostatventile, Strangventile und ggf. Differenzdruckregler
  • Auswahl geeigneter voreinstellbarer Ventile, falls notwendig
  • Dokumentation aller Einstellwerte für die spätere Umsetzung

Ziel: Gleichmäßige Wärmeverteilung bei minimalem Energieeinsatz – das Herzstück des hydraulischen Abgleichs

4. Erstellung des VdZ-Nachweises

Zur fachgerechten Dokumentation erstellen wir den VdZ-Nachweis für den hydraulischen Abgleich – ein Standard, der z.  B. für Fördermittel erforderlich ist:

  • Vollständige Zusammenstellung aller Berechnungs- und Einstellwerte
  • Übersicht über eingesetzte Bauteile und ggf. empfohlene Optimierungen
  • Nachweis zur Vorlage bei Eigentümern, Förderstellen oder dem Schornsteinfeger

Ziel: Rechtssicherheit, Transparenz und Förderfähigkeit

5. Umsetzung des hydraulischen Abgleichs

Nun folgt die eigentliche Umsetzung direkt vor Ort:

  • Montage neuer voreinstellbarer Thermostatventile (wenn nötig)
  • Exakte Einstellung aller Heizkörperventile und Regelkomponenten
  • Anpassung der Heizkreispumpen auf effizienten Betrieb
  • Optimierung der Regelungsstrategie (z. B. Nachtabsenkung, Heizkurve)

Ziel: Die berechneten Einstellungen werden technisch sauber umgesetzt – mit minimaler Störung des laufenden Betriebs

6. Qualitätssicherung und Nachmessung

Wir kontrollieren die Wirkung des Abgleichs durch technische Messung und Monitoring:

  • Kontrolle der Rücklauftemperaturen und Temperaturverteilung
  • Überprüfung der Heizkostenverläufe in den ersten Monaten
  • Optional: Langfristiges Monitoring über smarte Thermostate oder Heizkostenverteiler

Ziel: Nachhaltiger Betrieb, zufriedene Bewohner, belegbare Einsparungen

Gesetzliche Pflicht zum hydraulischen Abgleich – Sind Sie betroffen?

Der hydraulische Abgleich ist nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Für Eigentümer, Verwalter und Betreiber größerer Liegenschaften ergeben sich klare Pflichten aus aktuellen Verordnungen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Nach § 60 GEG ist der hydraulische Abgleich verpflichtend bei wesentlichen Änderungen an der Heizungsanlage. Dazu gehören zum Beispiel der Kesseltausch oder der Einbau einer neuen Pumpe.

Energieeinsparverordnung (EnSimiMaV)

Die „Mittelfristige Energieeinsparverordnung“ verpflichtet Eigentümer von Gebäuden mit mehr als fünf 6 Wohneinheiten zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs.

Betreiberverantwortung nach § 3 EnSiMiMaV und DIN VDE 0100-710

Eigentümer und Verwaltungen tragen die Verantwortung für den sicheren und effizienten Betrieb von Heizungsanlagen. Ein unterlassener Abgleich kann im Schadensfall oder bei Förderkontrollen rechtliche Folgen haben.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum hydraulischen Abgleich

Ein hydraulischer Abgleich ist eine technische Maßnahme zur Optimierung der Heizungsanlage. Dabei wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper genau die Wärmemenge erhält, die er benötigt – nicht zu viel und nicht zu wenig. Das spart Energie, erhöht den Komfort und entlastet die Heizung.

Je nach Ausgangszustand lassen sich 5–15 % Heizenergie einsparen – oft sogar mehr. In Mehrfamilienhäusern oder kommunalen Liegenschaften mit zentraler Heiztechnik kann das Einsparpotenzial besonders hoch sein.

Ja, in vielen Fällen besteht eine gesetzliche Pflicht. Nach der EnSimiMaV müssen alle zentral beheizten Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich durchführen – mit klaren Fristen. Auch bei Sanierungen oder Kesseltausch ist der Abgleich nach GEG verpflichtend.

Für alle Gebäude mit einer zentralen Heizungsanlage:

  • Mehrfamilienhäuser (WEGs)

  • Wohnanlagen von Immobiliengesellschaften

  • Öffentliche Liegenschaften (z. B. Schulen, Kitas, Rathäuser)

  • Gewerbeobjekte mit größeren Heizsystemen

Auch bei älteren Heizungen ohne voreinstellbare Ventile lohnt sich der Abgleich in jedem Fall – technisch und wirtschaftlich.

Je nach Gebäudegröße dauert der hydraulische Abgleich zwischen 2 Tagen und 2 Wochen. Die Arbeiten können in bewohnten Gebäuden durchgeführt werden – ohne größere Störungen im Alltag.

  • Weniger Beschwerden von Bewohnern

  • Energieeinsparung ohne bauliche Eingriffe

  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

  • Erhöhte Förderfähigkeit bei künftigen Sanierungen

  • Verbesserte ESG-Kennzahlen für Investoren oder öffentliche Berichte

Ein klarer Beitrag zur Betriebskostenoptimierung und Werterhaltung.