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Fördermittel für die Heizungsoptimierung

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Die Energiewende ist in vollem Gange – und ein zentraler Baustein dabei ist die Heizungsoptimierung. Veraltete Öl- und Gasheizungen verursachen nicht nur hohe Kosten, sondern auch unnötig viele CO₂-Emissionen. Deshalb fördert die Bundesregierung seit 2024 den Umstieg auf effiziente Heizsysteme mit attraktiven Zuschüssen und günstigen Krediten.

Nicht immer muss die Heizung jedoch gleich ausgetauscht werden. Auch unkomplizierte Optimierungsmaßnahmen wie der hydraulische Abgleich werden finanziell gefördert. Gleiches gilt für den Prozess der Analyse und Planung durch Experten wie uns.

Fördermittelgeber für die Heizungsförderung

BAFA-Förderung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch oder Gebäudedämmung zuständig.

KfW-Programme

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Rahmen der BEF-Förderung Finanzierungs- und Tilgungszuschüsse für die energetische Sanierung, Effizienzhäuser und klimafreundliche Neubauten.

Kommunale Förderung

Diverse Städte und Gemeinden haben ergänzend eigene Förderprogramme auferlegt und gewähren in der Regel dort Zuschüsse, wo das Bundesprogramm Lücken hinterlässt.

Heizungsförderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Frühere Förderprogramme vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, zusammengefasst und weiterentwickelt. Das BEG-Programm ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für die Optimierung des Heizsystems.

Gefördert werden durch die BEG sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen, mit denen die Energieeffizient des Heizungssystems erhöht wird. Die Heizungsanlage muss nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. Auch die energetische Sanierung, zum Beispiel durch den Austausch von Fenstern oder die Dämmung von Fassaden und Kellerdecken ist förderfähig.

Alle Gebäude sind förderfähig

Die BEG-Förderung gilt für alle Bestandsgebäude in Deutschland, egal ob Wohnhaus, Bürogebäude, Hotel oder Schule – solange es sich um energetische Sanierungen oder Heizungstausch handelt.

Wohngebäude
(BEG WG)

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen (inkl. WEG)
  • Wohn-, Alten- und Pflegeheime (sofern sie überwiegend Wohnzwecken dienen)

Nichtwohngebäude
(BEG NWG)

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbeimmobilien (Handel, Produktion, Dienstleistung)
  • Hotels und Beherbergungsstätten
  • Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen (soweit keine überwiegende Wohnnutzung)
  • Schulen, Kindergärten, Hochschulen, Sporthallen
  • Kirchen, Gemeindehäuser, Vereinsheim

Gemischt genutzte Gebäude

  • Gebäude, die sowohl Wohn- als auch Nichtwohnflächen enthalten, können ebenfalls gefördert werden
  • In diesem Fall wird anteilig nach Flächenaufteilung (Wohn- und Nichtwohnfläche) gerechnet

BEG-Förderung – Wer ist antragsberechtigt?

Die BEG-Förderung gilt für alle Bestandsgebäude in Deutschland, egal ob Wohnhaus, Bürogebäude, Hotel oder Schule – solange es sich um energetische Sanierungen oder Heizungstausch handelt.

Privatpersonen

  • Selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden oder Wohnungen
  • Vermieter und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG)
  • Pächter und Mieter, wenn sie die Investition tragen (mit Zustimmung des Eigentümers)

Organisationen

  • Gewerbliche Unternehmen jeder Größe
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften
  • Contractoren (z. B. Energiedienstleister, die Maßnahmen für Dritte umsetzen)
  • Vereine und Stiftungen
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften
  • Freiberufler, z. B. Arztpraxen und Kanzleien

Kommunen

  • Städte, Gemeinden und Landkreise
  • Kommunale Unternehmen wie z. B. Eigenbetriebe und Stadtwerke
  • Gemeinnützige Organisationen

BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen

Nicht immer muss das ganze Gebäude saniert werden – oft reicht es, gezielt Einzelmaßnahmen durchzuführen, um Energiekosten zu senken und den CO₂-Ausstoß zu verringern. Genau hier setzt die BEG EM an: Sie fördert konkrete energetische Verbesserungen an bestehenden Gebäuden.

 

Beispiele für Einzelmaßnahmen

  • Heizungstausch

    • Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen

    • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Fernwärme

  • Heizungsoptimierung

    • Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Regelungstechnik

  • Gebäudehülle

    • Dämmung von Dach, Fassade, Geschossdecken

    • Austausch von Fenstern und Außentüren

  • Anlagentechnik

    • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

    • Mess-, Steuer- und Regeltechnik

 

Förderhöhe für Einzelmaßnahmen

  • 15 % Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik

  • 30 % Zuschuss für den Heizungstausch auf erneuerbare Energien

  • Bis zu 50 % Zuschuss bei Heizungsoptimierung (abhängig von der Maßnahme)

  • +5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist

Wir holen die maximale Förderung für Sie heraus!

Die Förderprogramme für die Heizungsoptimierung sind vielfältig und komplex. Viele Förderungen sind modular aufgebaut und lassen sich miteinander kombinieren.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Förderberatung und sichern Sie sich den maximalen Zuschuss für Ihr individuelles Vorhaben.

Ihr persönlicher Förderexperte

Timo Schubert

Förderbeispiel Mehrfamilienhaus

  • Objekt: Mehrfamilienhaus mit 22 Einheiten, Baujahr 1979
  • Maßnahmen: Installation eines Gaskessels und einer Wärmepumpe
  • Kosten: 56.000 Euro

Förderung im Überblick

  • 30 % Grundfördersatz für Heizungstechnik
  • zzgl. 5 % Effizienzbonus
  • = 35 % Förderquote

 

Die Einzelmaßnahme wird mit 19.600 Euro bezuschusst, so dass sich die Kosten auf nur noch 36.400 Euro reduzieren.

Förderbeispiel Einfamilienhaus

  • Objekt: freistehende Einfamilienhaus von Eigentümern bewohnt, Baujahr 1974
  • Maßnahme: Austausch funktionstüchtiger Gasheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe und Tausch der Heizkörper
  • Kosten: 37.100 Euro

Förderung im Überblick

  • 30 % Grundfördersatz für Heizungstechnik
  • zzgl. 5 % Effizienzbonus
  • zzgl. 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
  • = 55 % Förderquote

 

Die Einzelmaßnahme wird mit 20.405 Euro bezuschusst, so dass sich die Kosten auf nur noch 16.695 Euro reduzieren.

Förderbeispiel hydraulischer Abgleich

  • Objekt: Zweifamilienhaus
  • Maßnahme: Hydraulischer Abgleich
  • Kosten: 1.200 Euro + 500 Euro für die Fachplanung

Förderung im Überblick

  • 15 % Grundfördersatz
  • zzgl. 5 % iSFP-Bonus
  • = 20 % Förderquote
  • + 50 % für die Fachplanung

 

Der hydraulische Abgleich wird mit 240 Euro bezuschusst. Außerdem werden 50 %, also 250 Euro, für die Fachplanung übernommen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Heizungsförderung

Ein hydraulischer Abgleich ist eine technische Maßnahme zur Optimierung der Heizungsanlage. Dabei wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper genau die Wärmemenge erhält, die er benötigt – nicht zu viel und nicht zu wenig. Das spart Energie, erhöht den Komfort und entlastet die Heizung.

Je nach Ausgangszustand lassen sich 5–15 % Heizenergie einsparen – oft sogar mehr. In Mehrfamilienhäusern oder kommunalen Liegenschaften mit zentraler Heiztechnik kann das Einsparpotenzial besonders hoch sein.

Ja, in vielen Fällen besteht eine gesetzliche Pflicht. Nach der EnSimiMaV müssen alle zentral beheizten Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich durchführen – mit klaren Fristen. Auch bei Sanierungen oder Kesseltausch ist der Abgleich nach GEG verpflichtend.

Für alle Gebäude mit einer zentralen Heizungsanlage:

  • Mehrfamilienhäuser (WEGs)

  • Wohnanlagen von Immobiliengesellschaften

  • Öffentliche Liegenschaften (z. B. Schulen, Kitas, Rathäuser)

  • Gewerbeobjekte mit größeren Heizsystemen

Auch bei älteren Heizungen ohne voreinstellbare Ventile lohnt sich der Abgleich in jedem Fall – technisch und wirtschaftlich.

Je nach Gebäudegröße dauert der hydraulische Abgleich zwischen 2 Tagen und 2 Wochen. Die Arbeiten können in bewohnten Gebäuden durchgeführt werden – ohne größere Störungen im Alltag.

  • Weniger Beschwerden von Bewohnern

  • Energieeinsparung ohne bauliche Eingriffe

  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

  • Erhöhte Förderfähigkeit bei künftigen Sanierungen

  • Verbesserte ESG-Kennzahlen für Investoren oder öffentliche Berichte

Ein klarer Beitrag zur Betriebskostenoptimierung und Werterhaltung.