Die Energiewende ist in vollem Gange – und ein zentraler Baustein dabei ist die Heizungsoptimierung. Veraltete Öl- und Gasheizungen verursachen nicht nur hohe Kosten, sondern auch unnötig viele CO₂-Emissionen. Deshalb fördert die Bundesregierung seit 2024 den Umstieg auf effiziente Heizsysteme mit attraktiven Zuschüssen und günstigen Krediten.
Nicht immer muss die Heizung jedoch gleich ausgetauscht werden. Auch unkomplizierte Optimierungsmaßnahmen wie der hydraulische Abgleich werden finanziell gefördert. Gleiches gilt für den Prozess der Analyse und Planung durch Experten wie uns.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch oder Gebäudedämmung zuständig.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Rahmen der BEF-Förderung Finanzierungs- und Tilgungszuschüsse für die energetische Sanierung, Effizienzhäuser und klimafreundliche Neubauten.
Diverse Städte und Gemeinden haben ergänzend eigene Förderprogramme auferlegt und gewähren in der Regel dort Zuschüsse, wo das Bundesprogramm Lücken hinterlässt.
Frühere Förderprogramme vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, zusammengefasst und weiterentwickelt. Das BEG-Programm ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für die Optimierung des Heizsystems.
Gefördert werden durch die BEG sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen, mit denen die Energieeffizient des Heizungssystems erhöht wird. Die Heizungsanlage muss nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. Auch die energetische Sanierung, zum Beispiel durch den Austausch von Fenstern oder die Dämmung von Fassaden und Kellerdecken ist förderfähig.
Die BEG-Förderung gilt für alle Bestandsgebäude in Deutschland, egal ob Wohnhaus, Bürogebäude, Hotel oder Schule – solange es sich um energetische Sanierungen oder Heizungstausch handelt.
Die BEG-Förderung gilt für alle Bestandsgebäude in Deutschland, egal ob Wohnhaus, Bürogebäude, Hotel oder Schule – solange es sich um energetische Sanierungen oder Heizungstausch handelt.
Nicht immer muss das ganze Gebäude saniert werden – oft reicht es, gezielt Einzelmaßnahmen durchzuführen, um Energiekosten zu senken und den CO₂-Ausstoß zu verringern. Genau hier setzt die BEG EM an: Sie fördert konkrete energetische Verbesserungen an bestehenden Gebäuden.
Heizungstausch
Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen
Anschluss an ein Gebäudenetz oder Fernwärme
Heizungsoptimierung
Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Regelungstechnik
Gebäudehülle
Dämmung von Dach, Fassade, Geschossdecken
Austausch von Fenstern und Außentüren
Anlagentechnik
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Mess-, Steuer- und Regeltechnik
15 % Zuschuss für energetische Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
30 % Zuschuss für den Heizungstausch auf erneuerbare Energien
Bis zu 50 % Zuschuss bei Heizungsoptimierung (abhängig von der Maßnahme)
+5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
Die Förderprogramme für die Heizungsoptimierung sind vielfältig und komplex. Viele Förderungen sind modular aufgebaut und lassen sich miteinander kombinieren.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Förderberatung und sichern Sie sich den maximalen Zuschuss für Ihr individuelles Vorhaben.
E-Mail: schubert@grieseler-immotec.de
Telefon: 0231 / 99 20 78 40
Die Einzelmaßnahme wird mit 19.600 Euro bezuschusst, so dass sich die Kosten auf nur noch 36.400 Euro reduzieren.
Die Einzelmaßnahme wird mit 20.405 Euro bezuschusst, so dass sich die Kosten auf nur noch 16.695 Euro reduzieren.
Der hydraulische Abgleich wird mit 240 Euro bezuschusst. Außerdem werden 50 %, also 250 Euro, für die Fachplanung übernommen.
Ein hydraulischer Abgleich ist eine technische Maßnahme zur Optimierung der Heizungsanlage. Dabei wird sichergestellt, dass jeder Heizkörper genau die Wärmemenge erhält, die er benötigt – nicht zu viel und nicht zu wenig. Das spart Energie, erhöht den Komfort und entlastet die Heizung.
Je nach Ausgangszustand lassen sich 5–15 % Heizenergie einsparen – oft sogar mehr. In Mehrfamilienhäusern oder kommunalen Liegenschaften mit zentraler Heiztechnik kann das Einsparpotenzial besonders hoch sein.
Ja, in vielen Fällen besteht eine gesetzliche Pflicht. Nach der EnSimiMaV müssen alle zentral beheizten Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten einen hydraulischen Abgleich durchführen – mit klaren Fristen. Auch bei Sanierungen oder Kesseltausch ist der Abgleich nach GEG verpflichtend.
Für alle Gebäude mit einer zentralen Heizungsanlage:
Mehrfamilienhäuser (WEGs)
Wohnanlagen von Immobiliengesellschaften
Öffentliche Liegenschaften (z. B. Schulen, Kitas, Rathäuser)
Gewerbeobjekte mit größeren Heizsystemen
Auch bei älteren Heizungen ohne voreinstellbare Ventile lohnt sich der Abgleich in jedem Fall – technisch und wirtschaftlich.
Je nach Gebäudegröße dauert der hydraulische Abgleich zwischen 2 Tagen und 2 Wochen. Die Arbeiten können in bewohnten Gebäuden durchgeführt werden – ohne größere Störungen im Alltag.
Weniger Beschwerden von Bewohnern
Energieeinsparung ohne bauliche Eingriffe
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Erhöhte Förderfähigkeit bei künftigen Sanierungen
Verbesserte ESG-Kennzahlen für Investoren oder öffentliche Berichte
Ein klarer Beitrag zur Betriebskostenoptimierung und Werterhaltung.